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  1. Innung Solingen
  2. News
Dies ist eine News des Fachverbandes SHK NRW, des Landesverbandes Ihrer Innung.
28.10.2025

Was es bei Förderungen für Wärmepumpen zu beachten gilt

Welche Förderung möglich ist, weiß auch Ihr Heizungsfachbetrieb. © ZVSHK

Ob Sie Ihre Heizung optimieren, auf eine neue Wärmepumpe wechseln wollen oder gerade komplett neu bauen, nutzen Sie Fördermittel, die Sie bei der KfW oder anderen Fördermittelträgern beantragen können. Wir zeigen Ihnen, wo und wie es am besten funktioniert.

Wärmepumpe geplant?

Überlegen Sie, auf eine Wärmepumpe umzusteigen? Dass es sich immer noch lohnt, zeigt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Damit fördert der Staat viele Maßnahmen für mehr Energieeffizienz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderung ist entweder als Zuschuss oder für umfängliche Maßnahmen als Kredit möglich.

Die BEG ist in vier Teilprogramme aufgeteilt: von Einzelmaßnahmen im Bestand (BEG EM) über Maßnahmen für Komplettsanierungen oder Neubau bei Wohngebäuden (BEG WG) bis zu klimafreundlichen Neubauten (BEG KFN). Schließlich gibt es noch die BEG für Nicht-Wohngebäude (BEG NWG), die Sie jedoch nur als Kredit über die KfW beantragen können.

Wärmepumpenförderung im Bestand

Für den Austausch der Heizung im Gebäudebestand ist die BEG EM die zentrale Förderung. Sie bietet eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich dazu können Sie bis zu 70 Prozent insgesamt als Boni erreichen. Darunter fallen der Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent) beim Tausch alter Gas‑, Öl‑, Kohle‑ oder Nachtspeicherheizungen, ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro im Jahr oder Ihr Haushaltseinkommen unter 76.000 Euro im Jahr liegt. Hinzu kommt der Effizienzbonus von 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen, etwa mit natürlichen Kältemitteln. Bei einem Kostendeckel von 30.000 Euro, die insgesamt förderfähig sind, können Sie bis zu 21.000 Euro, also 70 Prozent, bezuschussen lassen.

Und im Neubau?

Im Neubau gibt es keinen direkten Wärmepumpenzuschuss wie im Bestand. Gefördert wird das Gebäude über zinsgünstige Kredite der KfW, wie die Programme KfW 297, KfW 298 und KfW 299. Da die Zinsen zuletzt gesunken sind, sollten Sie nicht zu lange zögern und die Fördermöglichkeiten nicht verstreichen lassen.

Fazit: Erkundigen Sie sich genau über aktuelle Förderungen und lassen Sie sich in jedem Fall von Experten beraten. Dazu gehört auch Ihr Heizungsfachbetrieb, den Sie hier finden.

Quelle:

  • https://intelligent-heizen.info/foerderung-heizung/
Erfahren Sie mehr über die Verbandsorganisation SHK unter www.shk-nrw.de
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