Ordentliche Kündigung
Für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund erforderlich. Allerdings sind besondere Kündigungsschutzbestimmungen, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz, zu beachten, nach welchem ein Kündigungsgrund auch für die ordentliche Kündigung gefordert wird.