Neue Vorschriften für Heizöltanks

Am 1. August 2017 tritt die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – kurz AwSV – in Kraft. Aus 16 Länderverordnungen wird somit eine Bundesverordnung. Da Heizöl zu den wassergefährdenden Stoffen zählt, stellt diese bundesweit gültige Verordnung unter anderem Anforderungen an die Betreiber von Heizöltankanlagen.

„Die AwSV regelt, dass Tätigkeiten an Heizöltankanlagen mit mehr als 1.000 Litern Inhalt nur noch von besonders zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen“, erläutert Norbert Schmitz, Geschäftsführer Technik des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima Nordrhein-Westfalen. Bisher galt diese Fachbetriebspflicht in NRW erst ab einem Tankvolumen von 10.000 Litern. Die neue Volumengrenze trifft nun häufiger Besitzer von Ein- bis Zweifamilienhäusern. Zur Heizöltankanlage zählen dabei der Tank selbst, die Füll- und Entnahmeleitungen sowie die Lüftungsleitung.

Für Heizöltankbesitzer bedeutet dies, dass sie ab dem 1. August darauf achten müssen, nur noch zertifizierte Fachbetriebe mit Tätigkeiten an ihrer Heizöltankanlage beauftragen. „Die von unserer Zertifizierungsorganisation speziell geschulten und überwachten Fachbetriebe nach AwSV finden interessierte Verbraucher im Internet unter www.uewg-shk.de oder per Handwerkersuche auf dieser Seite bzw. des Fachverbandes unter www.shk-nrw.de/handwerkersuche.php. Einfach Postleitzahl eingeben und Haken setzen bei „Fachbetrieb Heizöl“, so Schmitz.

Darüber hinaus weisen die Experten des Fachverbandes darauf hin, dass Betreiber von Heizöltankanlagen ihren Tank regelmäßig warten und bei Bedarf instand setzen lassen sollten. Ein regelmäßig kontrollierter Heizöltank garantiert, dass die Anlage störungsfrei betrieben werden kann und Undichtigkeiten vermieden werden. Wir empfehlen jedem Betreiber, einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abzuschließen.

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Am 1. August tritt die neue AwSV in Kraft. Foto: IWO

Am 1. August tritt die neue AwSV in Kraft. Foto: IWO

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