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  1. Innung Solingen
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Dies ist ein Termin des Fachverbandes SHK NRW, des Landesverbandes Ihrer Innung.

Wärmeplanung – Was geht mich das an?

Die Antwort darauf lautet: Das geht uns alle sehr viel an. Und für Sie als Klimahandwerker der SHK-Branche gilt das umso mehr. Sie sind nicht nur fachlich betroffen, sondern auch privat. Und gefordert, wenn es um die Beteiligung vor Ort geht. Warum das so ist, wollen wir hier kurz beleuchten.

GEG plus Wärmeplanung

Nach dem Wunsch der Politik soll die Wärme, mit der in deutschen Haushalten geheizt wird, in Zukunft weitestgehend aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Vorantreiben soll das Ganze neben dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch die Wärmeplanung in Städten und Gemeinden.

Ziel der sogenannten Wärmewende ist, dass möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird. Während das seit Januar 2024 unmittelbar erst einmal für Neubaugebiete gilt, soll im Bestand Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein, auf deren Grundlage Eigentümer entscheiden können, was sie heizungstechnisch machen. Die ist erst spät(er) mit dem GEG verknüpft und beschlossen worden – und bildet eigentlich dessen Grundlage. Abgesehen davon, dass der Gesetzgeber damit praktisch den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht hat, soll so nun vor allem auf kommunaler Ebene geschaut werden, wie wir alle in Zukunft mit Wärme versorgt werden. Gewollt ist, dass Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren verbindlich planen, wie die Wärmeversorgung von einzelnen Quartieren, Ortsteilen oder der ganzen Stadt aussieht. Diese Planungen sollen festlegen, wo künftig neue Fernwärmenetze entstehen, bereits bestehende Netze erweitert werden oder andere Technologien zum Einsatz kommen.

Wärmepumpe oder Fernwärme oder …?

Muss ich mir eine teure Wärmepumpe anschaffen oder wird mein Stadtteil bald an Fernwärme angeschlossen? Oder kann ich erst einmal abwarten? Das fragen sich viele Eigentümer. Und mit ihnen ebenso das Handwerk, das die Wärmewende umsetzen muss. Ursprünglich war für die Politik die Wärmepumpe das Mittel der Wahl, dann ging es auch in Richtung Fern- und Nahwärme. Welche Heizung für den Einzelnen vor Ort konkret möglich ist, soll die kommunale Wärmeplanung aufzeigen. Sie ist relevant für Hausbesitzer, die kurz- und mittelfristig entscheiden müssen, wie ihre Immobilie in Zukunft beheizt werden soll: Wenn sie wissen, dass ihr Haus über kurz oder lang an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird, werden sie sich im Falle eines anstehenden Heizungstausches eher für eine Übergangslösung entscheiden als für eine teure Wärmepumpe. Deren Anschaffung andererseits „droht“, falls der Anschluss an ein Fernwärmenetz laut kommunaler Planung in Zukunft nicht in Frage kommt.

Was passt wo?

Welche Technologie konkret zum Einsatz kommt, kann innerhalb einer Kommune völlig unterschiedlich sein. Von Viertel zu Viertel und sogar von Wohngebiet zu Wohngebiet. Im Rahmen der Strategie zur Umsetzung legt die Wärmeplanung fest, wo jeweils welche Heiztechnologie vorrangig zum Einsatz kommen soll: Fern-, Nahwärme, Quartierslösungen. Oder doch dezentrale Lösungen mit Wärmepumpen und Co. So sollen Gebäudeeigentümer transparent nachvollziehen können, welche Versorgung in ihrem Gebiet vorgesehen ist und welche Optionen für sie absehbar zur Verfügung stehen.

Start: 16.02.2024 ab 13:11 Uhr

Wie läuft Wärmeplanung konkret?

Es hängt von der Größe der Gemeinde ab, bis wann Wärmepläne vorliegen müssen. © Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Im Rahmen ihrer Planung legen Städte und Gemeinden fest, wie Gebäude in ihrem Gebiet künftig beheizt werden. Mit Hilfe dieses Fahrplans sollen dann die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Dafür werden zunächst die momentane Versorgung und der aktuelle Wärmebedarf ermittelt und der Ist-Zustand gecheckt: Wie hoch sind die Verbräuche momentan? Wie und womit wird geheizt? Dann wird geschaut, wo welche Quellen für erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme potenziell für die Wärmeversorgung verfügbar sind. Das kann Abwärme aus lokalen Rechenzentren oder erneuerbare Energie aus Abwasser, Solarthermie, Geothermie, Biomasse, grünem Wasserstoff oder anderen Quellen sein. Aus diesen Daten wird anschließend ein Szenario für die spätere Wärmeversorgung entwickelt, mit Blick auf die Frage(n), wo Wärmenetze liegen, wie die Wärmeversorgung im Übrigen sein und was eigentlich mit den vorhandenen Gasnetzen geschehen soll. Und zum Schluss wird überlegt geschaut, was alles zu veranlassen ist, um das Ganze am Ende auch umzusetzen, mit welchen Prioritäten und auf welchen Zeitschienen.

Zeit dafür haben größere Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern übrigens bis Juli 2026 und die kleineren bis Juli 2028. Auch wenn das politisch nicht gewollt ist, kann es passieren, dass nix passiert, also in der Hinsicht vor Ort eben nichts dergleichen geplant wird. Ohne Wärmeplanung gilt dann dort am Ende das „GEG pur“, also die 65 Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe mit den Erfüllungsmöglichkeiten des neuen Gesetzes.

Das SHK-Handwerk mischt mit. Für sinnvolle Lösungen. Und mit Augenmaß. Beteiligen Sie sich!

Bei der Wärmewende ist eine breite gesellschaftliche Beteiligung gewollt. Und zur nötigen Ideologiefreiheit und Technologieoffenheit bei der Wärmeplanung auch unerlässlich. Deshalb sollten sich auch wirklich alle angesprochen fühlen, wenn vor Ort nach den richtigen Lösungen für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung gesucht wird, am besten ohne Scheuklappen. Das SHK-Handwerk ist über die regionale Innung angesprochen, sich an den Planungen in seiner Kommune zu beteiligen.

Und was habe ich damit zu tun?

Die Wärmewende war 2023 eines der beherrschenden Themen. Der Versuch der Politik, den Klimaschutz in den Heizungskeller zu bringen, war geprägt von Streit und Diskussionen. Das Ergebnis ist nicht nur ein neues Gebäudeenergiegesetz, sondern auch der Auftrag zur Wärmeplanung für die Kommunen. Da die wichtigen Weichenstellungen also lokal erfolgen sollen, fordert die Politik, dass die erforderlichen langfristigen Entscheidungen mit den dafür notwendigen Akteuren in der Region, von Versorgern bis Handwerk, diskutiert werden.

Vor allem als Klimahandwerker der SHK-Handwerksbranche sind Sie angesprochen. Denn an Ihnen liegt es letztlich, die Wärmewende umzusetzen. Gerade auch die Entscheidungen auf kommunaler Ebene. Deshalb macht es Sinn, sich damit zu beschäftigen, quasi schon „von Berufs wegen“. Sich einzubringen und zu wissen, wo es heizungstechnisch langgehen soll und was bei Ihnen im Ort dazu verabredet und beschlossen wird. Als kompetenter Ansprechpartner des Kunden. Und natürlich auch in eigener Sache. Denn die kommunalen Planungen im Wärmebereich sind weitreichend und häufig einschneidend – und sie betreffen auch Sie persönlich, Ihre Familie und binden im Zweifel noch Ihre Kinder.

Sprechen Sie mich gerne an:

Geschäftsführer Recht

Peter Schlüter

0211 69065-50

schlueter@shk-nrw.de

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Ihr Ansprechpartner für:

  • Tarifpolitik u. rechtliche Branchenthemen
  • Arbeitsrecht, Vertragsrecht, öffentl. Vergabe, Handwerksrecht
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