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Dies ist ein Termin des Fachverbandes SHK NRW, des Landesverbandes Ihrer Innung.

Revolution bei Wärmepumpen?

Kältemittel werden reguliert

Wärmepumpen sollen zukünftig noch viel mehr Häuser erwärmen. Allerdings verbietet die EU seit 2015 einige der Betriebsmittel für diese Geräte. Also: Augen auf bei der Auswahl der geeigneten Wärmepumpe.

Bereits seit dem 1. Januar 2015 gilt die F-Gas-Verordnung über fluorierte Treibhausgase, die im Jahr 2023 novelliert wurde. Hiermit will die EU insbesondere einen Anreiz zur Verwendung von alternativen Medien anstelle von F-Gasen schaffen. Schließlich gilt es, CO2-Emissionen zu senken.

Dazu sind vier wesentliche Regelungsansätze vorgesehen:

  1. Einführung einer schrittweisen Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen,
  2. Erlass von Verboten zur Verwendung und zum Inverkehrbringen, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind,
  3. Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.

Natürlich kann man nicht von heute auf morgen alle gewünschten Regelungen umsetzen.

Daher sieht die Verordnung einen sogenannten „Phase-Down“ vor. Das ist ein detailliert festgelegter Fahrplan. Dieser sieht vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten im Zeitraum zwischen 2015 und 2030 die zur Verfügung stehenden neu hergestellten synthetischen Kältemittel schrittweise um 79 Prozent verringern müssen. Konkret geht es darum, bis zum Jahr 2030 die verwendeten F-Gase und/oder ihr Treibhauspotenzial (GWP) in der EU um 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent zu senken.

Zur Verwendung und zum Inverkehrbringen in Gebinden sowie für Füllmengen in Geräten gelten folgende Verbote:

Der Phase down der Kältemittel im Überblick

Verbote ab 2027

  • Inverkehrbringen von Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP*) von mehr als 150 enthalten.
  • Inverkehrbringen von Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP*) von mehr als 150 enthalten.

Verbote ab 2029

  • Inverkehrbringen von Split-Luft-Luft-Wärmepumpen, die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP*) von mehr als 150 enthalten.

Verbote ab 2030

  • Inverkehrbringen von stationären Kälteanlagen (Ausnahmen für Chiller) mit F-Gasen mit einem GWP* über 150.

Verbote ab 2032

  • Inverkehrbringen von Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräten mit F-Gasen.
  • Service- und Wartungsleistungen für stationäre Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP* über 750; recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel ausgenommen.

Verbote ab 2035

  • Inverkehrbringen von Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten sowie Split-Luft-Luft-Wärmepumpen mit F-Gasen.

Ziel bis 2050

  • Beschleunigter Phase-down der insgesamt zur Verfügung stehenden Menge an fluorierten Treibhausgasen auf null!
Start: 27.03.2024 ab 10:47 Uhr

*GWP = GWP ist die Abkürzung für „Global Warming Potential“, steht also für das Erderwärmungs- bzw. Treibhauspotenzial einer Substanz. Der GWP-Wert eines Kältemittels definiert dessen relatives Treibhauspotenzial in Bezug auf CO2.

Übertragen auf die Praxis bedeutet das, dass man beim Einbau einer Wärmepumpe darauf achten muss, mit welchen Kältemittel diese betrieben wird. Hat man noch ein Gerät mit dem Kältemittel R410A im Lager liegen, sollte man bedenken, dass dieses einen GWP von 2088 hat. Sollte man dem Kunden das Gerät also noch schnell einbauen, da das ja nur noch bis 2027 möglich ist? Bei einem Kunden, den man behalten möchte, sollte man sich vielleicht für ein Gerät entscheiden, das mit Propangas (R290) betrieben wird. Das hat nämlich einen GWP von 3.

Achten Sie also bei der Auswahl der geeigneten Wärmepumpe auf das Kältemittel und seinen GWP. Den können Sie beim Hersteller oder beim Händler erfragen. Ach ja – Propangas ist schwerer als Luft. Hier müssen Sie bei der Montage einige wichtige Dinge beachten.

Sprechen Sie mich gerne an:

Referent Technik / BIT-Berater

Ulrich Thomas

0211 69065-31

thomas@shk-nrw.de

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  • Lüftung, Kälte, Klima
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