Neuer Ausbildungsberuf Behälter-und Apparatebauer
Die Berufsausbildung zum/zur „Behälter- und Apparatebauer/in“ ist neu geregelt worden und tritt auf der Grundlage der Handwerksordnung zum 1. August 2018 in Kraft. Die entsprechende Verordnung vom 2. Januar 2018 wurde im Bundesgesetzblatt am 8. Januar 2018 veröffentlicht. Damit wird die alte Ausbildungsverordnung vom 21. März 1989 endlich durch einen modernen Ausbildungsberuf ersetzt. Nach nunmehr als 27 Jahren bestand ein dringender Modernisierungsbedarf.