Neue BauO NRW: aaRdT entfallen – Werkvertragsrecht bleibt unverändert
Mit der jüngsten Novellierung der Bauordnung NRW, die ab dem 01. September 2026 in Kraft tritt, wurde eine viel diskutierte Änderung umgesetzt: Der bisherige Verweis auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (aaRdT) in § 3 BauO NRW wurde gestrichen. Stattdessen orientiert sich das Bauordnungsrecht künftig stärker an sogenannten Schutzzielen, insbesondere dem Schutz von Leben, Gesundheit und den natürlichen Lebensgrundlagen.