EnSimiMaV: Gefordert ist eine Heizungsprüfung, kein genormter Heizungscheck
Leitfaden zur Vorgehensweise bei Kundenanfragen
Aktuell wird im Zusammenhang mit der EnSimiMaV von Medien und Kunden oftmals der Begriff „Heizungscheck“ verwendet. Diese Bezeichnung trifft nicht zu und ist irreführend. Die seit 1. Oktober 2022 geltende Bundesverordnung meint nicht das Normverfahren des Heizungschecks, sondern das rein visuelle Verfahren einer „Heizungsprüfung“. Ihre Kunden werden Sie dazu kontaktieren. Lesen Sie hier, wie Sie nun vorgehen sollten.