Barrierefreie Bäder sind Pflicht
Seit Juli 2021 müssen laut der „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Nordrhein-Westfalen“ Wohnungen von Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 „im erforderlichen Umfang barrierefrei sein“. Üblicherweise sind bei Gebäuden dieser Größe Architekten in den Baubetrieb eingebunden und tragen grundsätzlich für die Berücksichtigung dieser Anforderungen Verantwortung.